1919 mit Regierungsverordnung auf Beschluss der Landesnotstandskommission geschaffene Stelle zur Regelung der Verteilung, Ein- und Ausfuhr von Lebensmitteln. Ernährungskommissär war Ing. Franz Josef Schlegel, der in eigener Kompetenz zahlreiche Vorschriften in Form von Kundmachungen erliess, Strafbehörde war die Regierung. Mit Landtagsbeschluss vom 22.5.1920 aufgehoben.
Quelle: LI LA LTA 1920/S04; LGBl. 1919 Nr. und LGBl. 1919 Nr. 11.
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