Rottweil, Hofgericht (kaiserliches)

1299 - 1806

1299 erstmals erwähnt. Das Kaiserliche Hofgericht Rottweil war im späten Mittelalters und der frühen Neuzeit das bedeutendste der Kaiserlichen Landgerichte im deutschen Südwesten. Der Name leitet sich von dem in Rottweil gelegenen Königshof ab, sagt aber wenig über seine Kompetenzen. Das Gericht war für Zivilverfahren (v.a. Schuldsachen) und für notarielle Aufgaben (Beurkundung von Verträgen) zuständig. Örtlich erstreckte sich die Zuständigkeit weit über Schwaben hinaus (im Süden bis nach Chur). Es stand einerseits in Konkurrenz zu der territorialen Gerichtshoheit der Landesherren, die sich gerne die Exemption, die ausschliessliche Gerichtshoheit in ihren Terrtiorien, zusichern liessen – so auch Vaduz (1379). Andererseits wurde es vom Reichskammergerichts konkurrenziert, das seine Zuständigkeiten und seine Autorität einschränkte. 1360-1687 war das Hofrichteramt ein erbliches Lehen der Grafen von Sulz, nach deren Aussterben der Fürsten von Schwarzenberg. Der Hofrichter konnte sich durch einen adligen Statthalter vertreten lassen. Die Urteilssprecher, die Hofgerichtsassessoren, wurden von einem Wahlausschuss der Reichsstadt Rottweil (den "Siebenern") auf Lebenszeit gewählt (nach den Anfängen ausschließlich Rottweiler Bürger). Als Schreiber des Hofgerichts fungierte der Rottweiler Stadtschreiber. Das Hofgericht bestand formal bis zur Auflösung des Heiligen Römischen Reiches, doch verlor es im 18. Jh. seine Bedeutung. Die letzte Gerichtssitzung fand 1784 statt.


GND:    Permalink: K3548

Datum Titel Signatur Scan
16.10.1379 Verleihung des ius de non evocando durch König Wenzel LUB I/5, Nr. 467, S. 624-628 (Original: Fürst Thum und Taxis Zentralarchiv Regensburg)