Der Reichshof Lustenau wird 887 als karolongischer Königshof erstmals erwähnt. 1395 verpfändeten die Grafen von Werdenberg Lustenau an Ritter Ulrich II. von Ems. 1526 Umwandlung der Pfandschaft in einen Kauf. 1593 Abtrennung des linksrheinischen Gebiets mit Widnau-Haslach (heutige Gemeinden Widnau, Schmitter und Au). In der Titulatur der Grafen von Hohenems wurde der Besitz von Lustenau erwähnt: "Herr zu Lustenau". Beim Aussterben der männlichen Linie der Grafen von Hohenems fiel die Grafschaft Hohenems an das Reich zurück, während der Reichshof Lustenau als Allidialbesitz an die weibliche Linie vererbt werden konnte. 1805 behielt Lustenau eine Sonderstellung. 1830 ging Lustenau definitiv an Österreich.
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