Durch die Verfassung von 1921 bzw. das Gerichtsorganisationsgesetz von 1922 geschaffenes Gericht mit Sitz in Vaduz, das das Oberlandesgericht in Innsbruck als dritte Instanz ersetzte. Er besteht aus einem Präsident, einem Stellvertreter, vier Richtern und vier Ersatzrichtern.
Literatur: HLFL (Art. "Gerichtswesen")
GND:
Permalink: K3481