Adam Öhri, Landammann der Herrschaft Schellenberg, vermittelt als erbetener Obmann
in dem zwischen der Gemeinde Schaan-Vaduz als klagende und den Wallisern der
Gemeinde Triesenberg als angeklagte Partei herrschenden Konflikt wegen unbefugter
Benutzung der Vaduzer und Schaaner Alpen dahingehend, dass die Kläger von ihrem
Begehren, die von ihren Vorfahren zur Vermeidung weiterer Beeinträchtigung ihres
übrigen Alpbesitzes den Triesenbergern als Erblehen verliehene Alp in Malbun mit dem
Gamswald oder nun sogenannten Gemeindewald, wieder zu entziehen, weil sich die
Triesenberger nicht an die abgemachten Vereinbarungen hielten, ablassen und mit
diesen einen neuen Vertrag schliessen, in welchem die Gültigkeit des bisherigen
Lehenbriefs weiterhin anerkannt wird, jedoch mit der Auflage, dass die Triesenberger
wegen ihres Verschuldens künftig zur Bezahlung des doppelten Lehenzinses, d. h. 16
Pfund, und der weiter vertraglich vereinbarten vier Pfund Pfennig verpflichtet sowie bei
künftiger Missachtung der Alpgrenzen beim ersten Mal mit einem Pfund, beim zweiten
Mal mit zwei und beim dritten Mahl mit drei Pfund Pfennig pro Stück Vieh gebüsst
werden und bei einer dreimaligen Vertragsverletzung während eines Sommers zudem das
Lehen verfallen sein solle, darüberhinaus soll der Gemeindewald gemäss gesetzten
Marksteinen zwischen den Konfliktparteien aufgeteilt werden.


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Abschr. (B) von Martin Mayer, Landschreiber der Graf- und Herrschaft Vaduz und Schellenberg,
AlpA Vaduz, U9. – Pap. 2½ Doppelblatt schnurgebunden 41 (20,5)/32,5 cm. – Vermerk auf fol. 5v:
Dass dise gegenwertige Abschrifft den baiden auf Pergament geschribnen vnnd durch den Obman
besigleten original Brieffen jn allem Jnnhalt gantz gleich lautendt sey, dass bezeüg ich Martin Mayr,
dieser Zeit geschworner Landtschreiber baider Graff- vnd Herrschafften Vadutz vnd Schellenberg,
hiemit durch mein aigne Hanndtschrifft. Martin Mayr, Landtschreiber.
Regest: Schädler, Reg. GemA/Alpgenossenschaften in JBL 8 (1908) S. 126, Nr. 97.