Schreiben der betroffenen Untertanen an eine landesfürstliche Kommission betreffend die Bitte, ihnen die von der landesfürstlichen Kanzlei bereits ausgestellten Tauschbriefe um die auf Verlangen der Herrschaft gegen die im Gamander liegenden Lehengüter ihnen an anderen Orten zu Lehen ausgegebenen Güter zu Ihrer Sicherheit zu übergeben. Mit Antwortschreiben der Kommission vom 13. September, dass gegen Vorweisung dieses Schreibens die Tauschbriefe von der fürstlichen Kanzlei ausgehändigt werden.


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Or. (A), GA S A 44-120. – Pap. 1 Doppelblatt 41 (20,5) / 34 cm. – Fol. 2r unbeschr.