Die Gemeinden und die beiden Landammänner der Grafschaft Vaduz und der Herrschaft Schellenberg, Georg Wolf und Hans Kaiser, quittieren den Empfang eines mit Einwilligung der hohenemsisch-vaduzischen Vormundschaft von Martin Klerig, Alt-Stadtschreiber von Chur, erthaltenen Darlehens von 266 Dukaten und 2 Gulden, versprechen die Rückzahlung des Betrages und des dafür berechneten Zinses von 13 Dukaten und einem Gulden innerhalb eines Jahres und setzen dafür ihr ganzes Haab und Gut zu Unterpfand.


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Or. (A), GA Tb A19-17. – Pap., 2 Doppelblatt, schnurgeb. 41 (20,5) / 33 cm. – 3 Papiersiegel auf fol. 2v aufgedrückt. – Fol. 3r, 3v, 4r unbeschr.