Die Gemeinden und die beiden Landammänner der Grafschaft Vaduz und der Herrschaft Schellenberg quittieren den Empfang eines mit Einwilligung der hohenemsisch-vaduzischen Vormundschaft von Hauptmann Martin Klerig von Chur erthaltenen Darlehens von 800 Gulden, versprechen die Rückzahlung des Betrages und des dafür berechneten Zinses von 5 Prozent innerhalb von vier Jahren und setzen dafür ihr ganzes Haab und Gut zu Unterpfand.


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Or. (A), GA Tb A19-19. – Pap., 2 Doppelblatt 41,4 (20,7) / 32,5 cm. – 3 Papiersiegel auf fol. 2v aufgedrückt. – Fol. 3r, 3v, 4r unbeschr.