Denkschrift „wie sich die gnädige Herrschaft gegen die Untertanen verhalten“. Die Untertanen beklagen sich insbesondere über unrechtmässig geforderte Frondienste, verächtliche Behandlung der Amtsleute und Verletzung der alten Rechte bei der Landammannwahl und Gerichtsbesetzung.


o.D. (ca. 1684)

Denkschrift betreffend die von den Untertanen der Grafschaft Vaduz und der Herrschaft Schellenberg gegen die Grafen von Hochenems vorgebrachten Klagen, insbesondere über unrechtmässig geforderte Leistungen bei der herrschaftlichen Jagd, über die verächtliche Behandlung der Amtsleute, über vorenthaltene Mitbestimmungsrechte bei der Landammannwahl, über die von der Herrschaft für ihre neu erbauten oder erkauften Häuser nicht geleisteten Steuerabgaben, über widerrechtlich verlangte Frondienste bzw. über die ausstehende Bezahlung der durch die Gemeinde Schaan und Vaduz erbrachten Frondienste in der Höhe von 1'800 Gulden, über die von den Bergleuten unter Strafandrohung geforderte Fronarbeit für das 1680 erbaute Jägerhaus im Steg sowie über den missbräuchlichen Lehensentzug [zur erneuten Erhebung von Handänderungsgebühren (Ehrschatz)]; schliesslich bitten die Untertanen, ihre alten Mitbestimmungsrechte bei der Landammannwahl und bei der Gerichtsbesetzung zu respektieren. [1]

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[1] Abschr. (B), GAS U53 – Pap. 2 Doppelblätter schnurgeheftet, 42 / 32,7 cm – Rückvermerk: modern ca. 1683 mit blauem Farbstift 53.
Regest: Schädler, Regesten Gemeindearchive / Alpgenossenschaften. In: JBL 8 (1908) Nr. 169, S. 139.