Schreiben der hochfürstlich liechtensteinischen Oberamtskanzlei an die Gemeinde Triesenberg betreffend die Mitteilung, dass gemäss eingegangenem Hofkanzleischreiben von Wien verfügt wird, dass insbesondere die Gemeinden Triesen und Triesenberg aufgefordert werden, die [k.k.] Militär-Einquartierungs- und Verpflegungskosten rechtmässig zu beschwören und bis zum 13. Dezember der Kanzlei zu übergeben, damit die Forderungen ordentlich beglichen werden können.


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Or. (A), GA Tb A19-46-9. – Pap., 1 Blatt 22 / 35,5 cm. – Papiersiegel der hochfürstl. liechtenst. Ober¬amtskanzlei auf fol. 1r aufgedrückt. – Adresse auf fol. 1v: An die Gemeind Trisnerberg.