Auszug aus dem fürstl.-liechtenst. Oberamts-Verhörprotokoll vom 22. Mai 1777 durch die fürstl. Oberamtskanzlei, wonach sich die Vertreter der beiden Gemeinden Triesen und Triesenberg einverstanden erklären, die Früchte und das Holz der Obstbäume auf der Allmeind in den gemäss Spruchbrief von 1548 festgelegten Grenzen unter sich aufzuteilen und die übrigen damals getroffenen Vereinbarungen auch weiterhin zu halten.
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Or. (A), GA Tb A19-37. – Pap., 1 Doppelblatt 45 (22,5) / 37,5 cm. – Siegel (Papier) der fürstl. liechtenst. Oberamtskanzlei auf fol. 1r aufgedrückt. – Fol. 1v und 2r unbeschrieben.
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