Seckelmeister Thoma Frommelt und die beiden Gerichtsmänner Johannes Tanner und Christian Beck von Triesenberg bestätigen den gemäss ausgewiesenem Münzsorten-Verzeichnis erfolgten Empfang eines vom fürstl. Rentamt erhaltenen Darlehens von 1'837 Gulden, wofür sie im Namen der Gemeinde einen Schuldbrief über 1'500 und eine separate Obligation über 337 Gulden auszustellen versprechen. Am 14. Februar 1777 bestätigt das Rentamt die Rückzahlung der Obligation sowie des aufgelaufenen 20 Gul-den betragenden Zinses für das Darlehen.
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Or. (A), GA Tb A19-34. – Pap., 1 Blatt 21 / 32,7 cm.
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