Auszug aus dem fürstl.-liechtenst. Oberamts-Verhörprotokoll durch die fürstl. Landschreiberei, wonach im Konflikt zwischen den Gemeinden Triesen und Triesenberg nach Vorbringen der Spruch- und Vertragsbriefen vom 30. April 1584 und 22. März 1640 beschlossen wurde, dass diese auch weiterhin gültig bleiben und die Gemeinde Triesen sich um eine möglichste Schonung der Waldungen bemühen solle, wobei jedoch wegen des herrschenden Holzmangels die Holzpreise gegenüber der Gemeinde Triesenberg nicht erhöht und kein Holz ausserhalb der Gemeinde Triesen verkauft werden dürfe, schliesslich wird die Gemeinde Triesenberg aufgefordert, den noch ausstehenden Betrag für die letztjährige Holzlieferung unverzüglich zu bezahlen.


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Or. (A), GA Tb A19-35. – Pap., 1 Doppelblatt 45 (22,5) / 35 cm. – Siegel (Papier) der fürstl.-liech-tenst. Landschreiberei auf fol. 1v aufgedrückt. – Fol. 2r unbeschrieben, auf fol. 2v Vermerk: Extractus.