Landammann und Gerichtsleute der Herrschaft Vaduz quittieren den Empfang eines von Junker Jakob (Ulrich) Otto in Grüsch erhaltenen Darlehens von 750 Gulden, ver-sprechen den Betrag bis zur Rückzahlung mit 5 Prozent zu verzinsen und setzen dafür ihr ganzes Hab und Gut zu Unterpfand; sowie am 30. Januar 1777 erfolgte Bestätigung von Landammann und Gerichtsleuten der Herrschaft Vaduz über den am 24. April 1776 vom fürstl.- liechtenst. Rentamt zur Rückzahlung des Darlehens erhaltenen, mit 4 Prozent zu verzinsenden Betrags von 750 Gulden. 


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Or. (A), GA Tb A19-28. – Pap., 1  Doppelblatt 43 (21,5) / 34,8 cm. – Siegel (Papier) von Land-ammann Leontius Frick auf fol. 1v aufgedrückt.