Die Vertreter der Gemeinde Triesenberg quittieren den Empfang eines von Landeshaubtmann [der Gemeinen Drei Bünde im Veltlin] Hans Luzi Guler [sic, anstatt Hans Luzi Gugelberg von Moos] in Malans erhaltenen Darlehens von 2'980 Gulden, versprechen den Betrag bis zur Rückzahlung mit 4 Prozent zu verzinsen, setzen dafür das ganze Hab und Gut der Gemeinde zu Unterpfand und bitten den Landammann der Grafschaft Vaduz Georg Wolf die Urkunde zu siegeln; sowie am 14. Februar 1777 erfolgte Bestätigung der hochfürstl.-liechtenst. Kanzlei über den von den Vertretern der Gemeinde Triesenberg vom fürstl. Rentamt zur Rückzahlung des Darlehens aufgenommenen Betrag von 1'500 Gulden.
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Or. (A), GA Tb A19-33. – Pap., 2 Doppelblatt 41,6 (20,8) / 33 cm. – Fol. 4r unbeschr. Siegel (Pa-pier) von Landammann Georg Wolf auf fol. 2r aufgedrückt. Die Urkunde ist durch Kreuzschnitte als erledigt gekennzeichnet, in der Mitte der beiden Doppelblätter ist ein rechteckiges Stück von 3,5 / 3,5 cm herausgeschnitten, die davon betroffenen Textstellen werden in eckigen Klammern ergänzt.
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