Im Namen des Landesherrn Karl Ludwig Graf von Sulz entscheidet auf Bitten der Gemeindeleute von Vaduz und Triesenberg ein Schiedsgericht unter dem Vorsitz von Philibert Rignoldt von Prosswalden, Landvogt zu Vaduz, und Georg Glarner amtierender und Hans Tschol ehemaliger Ammann der Herrschaft Blumenegg als Vertreter der klagenden sowie Ludwig Hasslach, Hofschreiber der österreichischen Herrschaft Feldkirch, und Heinrich Berthold, Alt-Ammann der Herrschaft Blumenegg, als Verteter der beklagten Partei aufgrund von Kundschaften, mit Verweis auf die Urkunde vom 29. Oktober 1355 und unter Vorbehalt der landesherrlichen Zustimmung die zwischen den Konfliktparteien im Gebiet Horlaubena auf der Alp Malbun und entlang des nach der Alp Guschg führenden Viehtriebwegs herrschenden Nutzungskonflikte und legt die von diesen entweder alleinig oder gemeinsam zu nutzenden Gebiete durch Grenzbeschreibungen fest, wobei die Konfliktparteien selbst zur Verhütung künftiger Konflikte das ihnen zur gemeinsamen Nutzung zugesprochene Gebiet der Horlaubena durch Markensetzung untereinander aufteilen und zur Sicherung weiteren Eigentums der Triesenberger und zur genauen Abgrenzung des Gebietes zwischen Täli und Heita zusätzlich Marken setzen lassen.
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Abschr. (B), 18. Jh., AlpA Vaduz, U22b. – Pap. 2½ Doppelblatt schnurgebunden 42 (21) / 32,8 cm, fol. 4v-5r unbeschr. – Vermerk auf fol. 5v: Copia Spruchbrieffs. Etwelche strittige Markhen entzwischen denen von Vaduz vnd denen am Trißnerberg betreffende de dato 20ten Septemb(ris) anno 1589.
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