Im Namen des Landesherrn Karl Ludwig Graf von Sulz entscheidet auf Bitten der Gemeindeleute von Vaduz und Triesenberg ein Schiedsgericht unter dem Vorsitz von Philibert Rignoldt von Prosswalden, Landvogt zu Vaduz, und Georg Glarner amtierender und
Hans Tschol ehemaliger Ammann der Herrschaft Blumenegg als Vertreter der klagenden
sowie Ludwig Hasslach, Hofschreiber der österreichischen Herrschaft Feldkirch, und
Heinrich Berthold, Alt-Ammann der Herrschaft Blumenegg, als Verteter der beklagten
Partei aufgrund von Kundschaften, mit Verweis auf die Urkunde vom 29. Oktober 1355
und unter Vorbehalt der landesherrlichen Zustimmung die zwischen den Konfliktparteien
im Gebiet Horlaubena auf der Alp Malbun und entlang des nach der Alp Guschg
führenden Viehtriebwegs herrschenden Nutzungskonflikte und legt die von diesen
entweder alleinig oder gemeinsam zu nutzenden Gebiete durch Grenzbeschreibungen
fest, wobei die Konfliktparteien selbst zur Verhütung künftiger Konflikte das ihnen zur
gemeinsamen Nutzung zugesprochene Gebiet der Horlaubena durch Markensetzung
untereinander aufteilen und zur Sicherung weiteren Eigentums der Triesenberger und
zur genauen Abgrenzung des Gebietes zwischen Täli und Heita zusätzlich Marken setzen
lassen.


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Abschr. (B), 18. Jh., AlpA Vaduz, U22b. – Pap. 2½ Doppelblatt schnurgebunden 42 (21) / 32,8 cm,
fol. 4v-5r unbeschr. – Vermerk auf fol. 5v: Copia Spruchbrieffs. Etwelche strittige Markhen
entzwischen denen von Vaduz vnd denen am Trißnerberg betreffende de dato 20ten Septemb(ris)
anno 1589.