In der von der Gemeinde Triesenberg gegen die Gemeinde Schaan-Vaduz geführten Klage wegen unrechtmässiger Verhängung einer Geldstrafe gegen den des unerlaubten Holzschlags angeklagten Lienhart Gerolt von Frastanz, da dieser auf ihrem Gebiet den Holzfrevel begangen habe und ihnen deshalb das Bussgeld zustehe, entscheidet das Landgericht Rankweil unter dem Vorsitz des Landrichters Hans Ulrich von Hörningen nach Einvernahme der von beiden Parteien gestellten Zeugen den Konflikt wegen umstrittener Gebietsrechte dahingehend, dass es den Grenzverlauf der den Walsern auf Triesenberg zugehörigen Alp, genannt das hinterste Garselli, festlegt und ihnen die Hälfte des 3 Gulden betragenden Bussgeldes zuspricht, die Gerichtskosten werden je zur Hälfte den Parteien überbunden und das bisherige gegenseitige Holzschlagrecht für Bauholz im umstrittenen Gebiet soll weiterhin Gültigkeit haben.
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Vorbemerkung: Bei AlpA Vaduz, U20a-b handelt es sich um zwei gleiche Auszüge aus dem unter GA Triesenberg, U32 vollständig vorliegenden Gerichtsprotokoll, nämlich um den auf fol. 8r-9r verzeichneten eigentlichen Gerichtsentscheid, wobei es sich bei U20a um eine ältere aus dem 19. Jh. und sorgfältigere, bei U20b um eine ins Neuhochdeutsche übertragene, einige wenige Übersetzungsfehler aufweisende aus dem 19./anfangs 20. Jh. stammende Abschrift handelt. Der Vollständigkeit halber wird das ganze Protokoll, wie es unter GA Triesenberg, U32 vorliegt, wiedergegeben. Or. (A), GA Triesenberg, U32. – Pg. 43,4 (21,7)/28,8 cm, 5 Doppelblatt mit braun-weisser Kordelbindung, fol. 1v und 9v-10r unbeschrieben. – Vermerke auf fol. 1r (Deckblatt): True snerberg und auf fol. 10v: Schindelholzbrief. Abschr. (B), AlpA Vaduz, U20a-b (Auszug fol. 8r-9r aus dem Gerichtsprotokoll GA Triesenberg, U32) – Pap. je 1 Doppelblatt 43 (21,5) / 36 cm bzw. 42 (21) / 34 cm. Regest: Schädler, Reg. GemA/Alpgenossenschaften in JBL 8 (1908) S. 115, Nr. 35. Lit.: Klenze, Alpwirtschaft S. 38f., 102; Büchel, Pfarrei Triesen in JBL 2 (1902) S. 185ff
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