Landammann Andreas Verling und die aufgeführten Gerichtsleute und Vertreter von Planken und Triesenberg verpflichten sich im Einverständnis mit der Gemeinde Schaan / Vaduz sowie mit den Leuten von Triesenberg, die der Pfarrei St. Lorenz in Schaan zugehören, für den Unterhalt der Duxkapelle (Kapelle Maria zum Trost) in Schaan zu sorgen, wobei zuerst die der Kapelle zugehörigen Kapitalien sowie die Opfergaben und eingerichteten Stiftungen dafür eingesetzt werden sollen, worüber ein Kirchenpfleger Rechnung abzulegen hat, schliesslich dürfen die Gemeinden für die Kosten einer Vergrösserung der Kapelle oder für Anschaffungen nur mit ihrem Einverständnis hinzugezogen werden.
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Or. (A), PfA Schaan, 25/002. – Pap. 1 Doppelblatt 46,6 (23,3) / 37 cm. – Lacksiegel der fürstl. liechtenst. Kanzlei auf fol. 2r aufgedrückt. – Vermerk auf fol. 2v: Caution Schein für löb(liche) Cappellen Vnser Lieben Frauen zum Trost auf Dux der Pfarreÿ Schann. Ut intus.
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