Landammann Andreas Verling und die aufgeführten Gerichtsleute und Vertreter von Plan­­ken und Triesenberg verpflichten sich im Einverständnis mit der Gemeinde Schaan / Va­duz sowie mit den Leuten von Triesenberg, die der Pfarrei St. Lorenz in Schaan zu­gehören, für den Unterhalt der Duxkapelle (Kapelle Maria zum Trost) in Schaan zu sor­­gen, wobei zuerst die der Kapelle zugehörigen Kapitalien sowie die Opfergaben und ein­ge­richteten Stiftungen dafür eingesetzt werden sollen, worüber ein Kirchenpfleger Rech­­nung abzulegen hat, schliesslich dürfen die Gemeinden für die Kosten einer Ver­grös­serung der Kapelle oder für Anschaffungen nur mit ihrem Einverständnis hinzuge­zogen werden.


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Or. (A), PfA Schaan, 25/002. – Pap. 1 Doppelblatt 46,6 (23,3) / 37 cm. – Lacksiegel der fürstl. liech­tenst. Kanzlei auf fol. 2r aufgedrückt. – Ver­merk auf fol. 2v: Caution Schein für löb(liche) Cap­pellen Vnser Lieben Frauen zum Trost auf Dux der Pfarreÿ Schann. Ut intus.