Übersetzung [1]
Allen denen, die den gegenwärtigen Brief ansehen, lesen oder lesen hören, künden wir, Jakob Murer, sesshaft in Bendern, und Jakob, Johannes, Heinrich und Rudolf Murer, seine Söhne und auch Elisabeth, seine Tochter, und bekennen öffentlich mit diesem Brief, dass wir von allen Forderungen und Ansprüchen, die wir alle gemeinsam oder einzeln gegen den ehrwürdigen Herrn Propst Ulrich, Propst des Gotteshauses von St. Luzi, und den ganzen Konvent des Gotteshauses von St. Luzi wegen des Gutes und Erbes gehabt haben, das der verstorbene Bruder Konrad Murer, des vorgenannten alten Jakob Murer rechter Bruder und weiland Konventbruder des oben genannten Konvents und Gotteshauses von St. Luzi, nach seinem Tod hinterlassen hat, absehen. Dies betrifft: Weingärten, Äcker, Wiesen, Holz oder Feld oder anderes Gut, was immer das sei oder wie das alles heisst oder genannt wird. Wir haben alle sechs unterschiedlos wohl eingesehen und auch nach weiser Leute Rat und Unterweisung selber erkannt, dass wir gegen das vorgenannte Erbgut von Rechts wegen weder eine Forderung noch einen Anspruch haben, jetzt noch später, in keiner Weise. Und deshalb verzichten wir unterschiedlos alle sechs vollkommen zugunsten des vorgenannten Herrn Propstes und Konventes und zugunsten all ihrer Nachkommen für uns und all unsere Erben auf das oben genannte Gut und Erbe mit Urkund dieses öffentlichen Briefes, so dass weder wir noch einer unserer Erben, gemeinsam noch einzeln, im Hinblick auf das Erbgut jetzt und in Zukunft weder eine Forderung noch einen Anspruch und ein Recht nimmer mehr gewinnen noch haben können, weder durch geistliches noch durch weltliches Gericht, weder ohne Gericht noch mit anderen Mitteln, weder sonst noch so, ohne Gefährde. Und zur mehren Sicherheit erklären wir den vorgenannten Herren, dem Propst und dem ganzen Konvent und allen ihren Nachkommen und auch dem obgenannten Gotteshaus für uns und alle unsere Erben, das vorgedachte Erbgut insgesamt gar und gänzlich quitt, frei und los mit Urkund dieses öffentlichen Briefes. Damit dies fest und stet in der vorbeschriebenen Weise erhalten bleibe, so haben wir alle sechs fleissig und ernstlich den edlen, hochgebornen unseren gnädigen Herrn, Graf Rudolf von Montfort, Herr zu Feldkirch, Johann Stöckli , Stadtammann, und Heinrich Stöckli, dessen Bruder, Bürger in Feldkirch / gebeten, dass sie ihre Siegel für uns öffentlich an diesen Brief gehängt haben. Sie haben die oben geschriebene Rechtssache für beide Teile gerichtlich entschieden. Unter diese Siegel haben wir uns alle sechs gemeinsam und unterschiedslos, freiwillig und fest im Betreff aller vorgeschriebener Dinge und Sachen an Hand dieses Briefes für uns und alle unsere Erben verbunden. Wir, Graf Rudolf von Montfort, Johann Stökli, Stadtammann, und Heinrich Stöckli haben unsere eigenen Siegel ihrer fleissigen Bitte wegen zum wahren Zeugnis aller vorgeschriebner Stücke und Rechtssachen, wie wir sie selber in der oben geschriebnen Weise gerichtet haben, öffentlich an diesen Brief gehenkt. Das alles bleibe fest und stet und ungefährdet, jetzt und hienach, jedoch uns und unseren Erben nicht zum Schaden. Dies geschah in Feldkirch im Jahr 1387 nach Christi Geburt an unserer lieben Frauen Abend vor Lichtmess.
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[1] LI PfABe, ohne Nr. Original.
Druck: Georg Malin, LUB I/4 Nr. 18, S. 95 ff.