Pfr. Karl Aloys Lutz erstellt eine Übersicht über das Einkommen des Pfarrers von Mauren


Jährliches Einkommen eines Herrn Pfarrers in der Gemeinde Mauren 

wie ich dasselbe von alten Männern in Erkenntniss gebracht und schon durch 34 Jahre bezogen habe 

Als

  • 60 Gulden baares Geld, welches alle Quartal per 15 fl bey dem kaiserl. k. Rentamt in Feldkirch gegen Quittung mit einem 3+er Stempelbogen kann abgehollet werden,
  • den halben grossen Zehend als Fesen - Gersten - Türcken etc. nemlich ein Jahr den untern, wo die Gase unter der Kirche bis in die Bintze und hinaus die Strasse gegen Eschen bey dem Kollplatz scheidet
  • N. Bey diesem untern Zehend befinden sich die sogenannten 7 Pfalzäcker, von welchen, wenn alle mit Strohfrüchten angebaut wären, nur 18 Garben dem Pfarrer, die übrigen aber nach Eschen gehören. Sollten aber diese Aecker bloss mit Türcken angebaut seyn, so gehört der ganze Zehend nach Eschen
  • den halben grossen Zehend etc. das andere Jahre den obern = nemlich was aufwerts der Schmidgasse ist und einige Zehend gegen den Schelleberg dem alten Schloss
  • N. Von der ganzen Breitte und von den Priorats- nun aber kaiserlichen Gütern oder Lehen beziehet der Pfarr Herr alle Jahre den ganzen Zehend allein (nämlich beym untern, beym obern ohnehin)
  • der Zehend aber des ausgetheilten Gemeindsboden - als Bannriedle - Rütte - ober und unter Ried - Schmelzhof, wenn diese mit Korn angebaut sind, gehen in die Hälfte dem Pfarrer und dem Landesfürsten
  • für die ganzen kleinen Zehend als Hampf, Erdbieren, Rüben etc. bekömmt der Pfarrer jährlich von den Geschworenen à 1 fl 36 +, weil dieser Zehend vor sehr vielen Jahren seye ausgekauft worden.
  • 7 Som oder 140 Viertel Wein - als 70 rothen, 70 Viertel weissen, den der Dorckelmeister oder Lehenträger dem Pfarrer unentgeldlich in den Keller zu bringen hat.
  • N. Kann aber das Quantum des Weines nicht in Natura gestellet werden, so wird das abgängige von dem k.k. Rentamt zu Feldkirch mit Geld bezahlet.

Der Ertrag der gestifteten Jahrtäge, heiligen Messen und des grossen Jahrtages sind in dem Urbario folio 99 zu ersehen.

  • Für Opfer und Communicanten Wein jährlich 3 fl
  • für Kirchen Wasch 3 fl
  • für Christenlehr Waar 3 fl
  • Schillings Kapital 1 fl 15 +
  • wegen der heilig Wiss an der Kirchenrechnung 1 fl 12 +
  • von Hochzeiten ohne heilige Mess, ohne Schnupftuch 1 fl 50 +
  • bey der Bestattniss, 7end und 30igsten eines Communicanten, wobey jedes mal eine heilige Mess zu lesen ist 1 fl
  • N. die übrigen Beymessen werden aber für jede 30 + bezahlet
  • für Taufen eines Kindes 3 +
  • Begraben eines Kindes ohne heilige Mess 10 +
  • für Taufschein, Copulation und Todenschein 30 +
  • wegen dem Beichtvater zu Ostern laut urbarii Folio 80 und 81 4 fl
  • für die Communion Zedel zu Ostern die Person 1 +
  • in festo Patrocinii et dedicationis[1] die Hälfte Opfer
  • ein Pfund weisses Wachs an Maria Lichtmess
  • N. Obligationen sind keine vorhanden ausser den 4 heiligen Tägen, alow die heiligen Mess für die Pfarrangehörigen muss appliciret und dem Mesmer ein Mittagessen gegeben werden

Auch soll der Pfarrherr laut urbarii folio 3 und des Bruderschaftsbüchlein an dem grossen Jahrtage den einzuladenen geistlichen Hern samt dem Richtr und Mesmer ein Mittagessen geben, dafür bezieht Hr. Pfarrer 11 fl 3 + und das Opfer.

 

Nachtrag

Das Zehendstroh, welches vorhin der Pfarrer nicht bezog, kann für 18 - 20, biss 22 Gulden baares Geld verkaufet werden.

Das Türcken Laub zu 3 bis 4 Gulden überliess ich dem Zehendeinbringer zur Verbesserung seines Lohns.

Das übrige noch auf den Aecker stehende Türckenstroh kann den hiesigen Bürgern zu 5 - 6 oder noch mehrern Gulden zum Futern verkaufet werden.

 

Nebst angemerkten

Hat Herr Pfarrer ein im Jahre 1787 neu gebautes ordentliches Pfarrhause zu bewohnen, in welchem ich im untern Stocke die Lamprieden[2] samt den Thüren mit Öhlfarb anstreichen , im obern Stocke aber eine Ibsdäcke[3] - neuen Ofen - Wand beym Bett - Lamprieden - Schallugätter[4] um mein Geld machen und zwei Zimmer ausmahlen liess. Detto 3 Baar[5] inwendige Läden.

Zur Wohnung gehören der Holzschopf, Pferd-Stall, die Hälfte des Zehendstadel, den der Kaiser und Fürst Liechtenstein zu unterhalten haben. Der Hof samt einem Waaschofen - ein kleiner Krautgarten und ein alter Kornkasten mit 3 Öffnungen, den ich zum Gebrauch herstellen liess.

N. Die Ausführung der Öffnung zum Kleider aufhängen, Ofenbanck bey den Umhängen, Bäncke und Gestelle in der Küche, im Keller, auf dem Boden zum Türckenaufhängen, zwei Kornkästen, 4 Baar Winter oder Vorfenster, 2 Zimmerglocken samt Tratt[6] und Zug wurden laut Conto won meinem eigenen Geld ohne Schuldigkeit , wohl aber aus Nothwendigkeit hergeschaffet, weil ich alles dieses bey Beziehung des neuen Pfarrhauses mangelbar und in dem Accord nicht einbegriffen ware, auch Niemand dieses wollte machen lassen.

 

Herr Nachfolger wäre also für das obige zur Verschönerung angewendete zu einem Ersatz verbunden - das unten aber angemerckte muss mir oder meinen Erben abgekaufet werden.

Geschrieben im Jahre 1820

von mir Karl Aloys Lutz, d. Z. Pfarrer des Orts

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[1]am Fest der Kirchenpatrone und der Kirchenweihe
[2]Sockelleisten
[3]Gipsdecke
[4]Jalousien, Fensterläden
[5]Paar
[6] Draht