Die Gemeinden Schaan und Vaduz einerseits und Planken andererseits schliessen hinsichtlich des umstrittenen Nutzungsrechts im Sommerhau Wald einen Vergleich, wonach die Plankner auf ihre dortigen Holzschlagrechte verzichten gegen das von Schaan und Vaduz abgegebene Versprechen, ihnen das benötigte Holz gemäss Urkunde vom Jahre 1513 auch künftig zukommen zu lassen.


2. Juni 1779

Die Gemeinden Schaan und Vaduz einerseits und Planken andererseits schliessen hinsichtlich des umstrittenen Nutzungsrechts im Sommerhau Wald einen Vergleich, wonach die Plankner auf ihre dortigen Holzschlagrechte verzichten gegen das von Schaan und Vaduz abgegebene Versprechen, ihnen das benötigte Holz gemäss Urkunde vom Jahre 1513 auch künftig zukommen zu lassen. [1]

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[1] Or. (A), GAS U133a – Pap. 1 Doppelblatt 50,8 (25,4) / 40,8 cm – Siegel (Pap.) auf fol. 1v aufgedrückt; fol. 2r unbeschrieben – Vermerk auf fol. 2v: Verglichs instrument entzwischen denen ehrsammen gemeinden Schaan und Vaduz an einem dann der gemeind Planken am andern theil den wald Sommerhau betreffend. Tax 1 gulden 30 kreuzer. Abschr. (B), GA S U133b.
Regest: Schädler, Regesten Gemeindearchive/Alpgenossenschaften. In: JBL 8 (1908) Nr. 272, S. 161.