1. Juli 1688
Protokoll betreffend die im Konflikt der Untertanen der Grafschaft Vaduz und der Herrschaft Schellenberg mit Graf Jakob Hannibal III. von Hohenems bezüglich der Unterhaltsbeiträge durch dessen Anwalt Jakob Ernst Plöckner vorgebrachte Erklärung über die Möglichkeit, durch den Verkauf von Herrschaftsgütern, insbesondere des Meierhofes, der Alp Sücka und der Weingärten zu Mauren, die Ansprüche von Maria Anna von Hohenems, Gräfin von Oppersdorff, abzugelten sowie ein Teil der aufgelaufenen Schulden zu begleichen. [1]
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[1] Or. (A), GA S U65c – Pap. 1 Blatt 20,6 / 31,7 cm.