Wirtshaus auf dem Roffenberg in Eschen, 23. Mai 1520
Hans Öhri, Landammann der Herrschaft Schellenberg, urteilt im Namen des Grafen Rudolf von Sulz in einem von den Geschworenen der Herrschaft Schellenberg vor Gericht gezogenen Konflikt um die in einem Pfändungsfall dem amtierenden Weibel zustehenden Kompetenzen. [1]
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[1] Or. (A), GemA Eschen, III/8. – Pg. 25,3/22,3 cm. – Siegel fehlt. – Am oberen linken Blattrand teilweise abgeschnitten ein vorläufig nicht entzifferbarer Vermerk oder Namen. – Rückvermerk (17./18. Jh.): Brief der geschwornen.
Regest: Schädler, Reg. GemA, S. 115, Nr. 36.