GA P U2 Vaduz, 15. Juli 1578
Marx Gabriel, Untervogt der Herrschaft Blumenegg, entscheidet die Streitigkeiten zwischen Eschen und Bendern als klagende und Planken als angeklagte Partei, betreffend Weide-, Holzschlag- und Eigentumsrechte hinter Planken auf Saroja, ober- und unterhalb Gudelanen und auf dem Hanaboda: Der Spruchbrief von Freiherr Sigmund von Brandis in derselben Sache soll weiterhin gültig sein. Der Grenzverlauf, wie er seinerzeit durch einen Spruchbrief von Wolfhart von Brandis festgelegt wurde, wird bestätigt bzw. durch neu gesetzte Marksteine erneut festgelegt. Das Weidegangsrecht wird geregelt und die Holznutzung unter die Aufsicht zweier durch die Parteien eingesetzte Waldmeister gestellt.
Or. (A1), GA P U2 – Pg. 65 / 75 cm – Plica 7,2 cm – Siegel von Marx Gabriel, Untervogt der
Herrschaft Blumenegg, fehlt; Holzkapsel ohne Siegel anhängend – Restauriert 1985 – Rückvermerk:
Or. (A2): GA G U3.
Abschr. (B): GA E II/121.
Reg.: Schädler A.; Regesten zu den Urkunden der liechtensteinischen Gemeindearchive und Alpgenossenschaften. In: JBL 8 (1908) Nr. 52, S. 118.
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