Konrad Stehelli, Bürgermeister zu Villingen, entscheidet als Obmann eines Schiedsgerichts einen Streit zwischen Konrad von Schellenberg und Rudolf von Blumberg um Zinsen in Villingen.


Er erklärt, dass es lange Zeit Streit gab zwischen dem Ritter Herrn Konrad von Schellenberg einerseits und Rudolf von Blumberg andererseits wegen der Hofstattzinse, der Schultheissenamts-Zinse, sowie der Laubenzinse zu Villingen und dass nun beide Seiten sich auf ein Schiedsgericht mit ihm als Obmann geeinigt haben. Konrad von Schellenberg habe Bentz Dornihain, Bürgermeister von Rottweil, und Hans Glunggen, Schultheiss zu Villingen, ins Schiedsgericht bestimmt, Rudolf von Blumberg seinerseits Hans von Sunthusen und Heinrich den Hetzger, Schultheiss zu Villingen. Beide Seiten wollen den Schiedsspruch halten, bei entzweitem Spruch behalten sie sich sechs Wochen und drei Tage Bedenkzeit vor. Es klagte Konrad von Schellenberg, er besitze Zinse vom Schultheissenamt, Hofstatt- und Laubenzinse zu Villingen zur Hälfte, der Teilbrief besage aber, dass die Zinse zu Villingen ungeteilt seien, was Rudolf von Blumberg ausnützen wolle. Dieser erklärt, der Besitz sei Pfand von der Herrschaft Österreich, Rudi selig von Blumberg, Hans und Konrad von Blumberg selig haben jeder ein Dritteil daran besessen; sein Vater Rudi habe von Hans dessen Drittel erkauft laut einer vorgesetzten Urkunde, die 41 Jahre alt sei. Burk von Blumberg, Konrads seliger Sohn, habe sein Drittel seinem Weibe, der von Klingenberg zu Diessenhofen vererbt, die noch jetzt den Nutzgenuss habe. Er, Rudolf habe also zwei Teile geerbt und sie besessen zu den Zeiten weiland des Benzen von Schellenberg, Konrads Vater, und auch jetzt noch ohne jeden Einspruch. Darüber gab es im Schiedsgericht keine Einigkeit; der Obmann gab den Schiedleuten Rudolfs recht. Dieser soll schwören, dass er diesen Besitz seit dem Tod seines Vaters zehn und mehr Jahre ohne Einspruch besessen habe. Es siegelt Bürgermeister Konrad Stehelli.

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Original im Stadtarchiv Villingen T2 - 270.