Da kam Claur Fainäggin mit ihrem Fürsprech Heinrich Bessrer, Bürger zu Ulm. Sie klagte, sie habe mit Zins belastete Güter zu Trosbergs, derentwegen sie von Marquard von Schellenberg widerrechtlich belästigt werde. Aber Marquard verlangte durch seinen Fürsprechen Lutz von Werdnau Sicherheit vom Manne der Clara, dass er den Spruch halte. Darauf gab sie Heinrich Bessrer zu einem Gewähren. Die Güter, so behauptete Marquard von Schellenberg, seien rechte Mannlehen von Kisslegg und seien ihm, Tölzer und Märk von Schellenberg verfallen, die sie als solche einem der ihren, Fuchsschwanz, geliehen haben, der zum Gericht nie kommen könne. Ein Gut, das An Trütler baut, das ein Pfund Pfennig und ein Malter Haber zinse, sei Lehen von Ellhofen, ihr Mann habe es in ihre Hand gebracht, sie lasse sich aber gern unterweisen. Andere Zinsgüter seien Frauen- und Mannlehen von Kisslegg, ihr Mann habe sie von Tölzer von Schellenberg erhalten, der der älteste unter den von Schellenberg zu Kisslegg sei. Marquard verlangte eine Kundschaft um das strittige Gut. Diese wird, bestehend aus fünf Mann, die von Marquard unabhängig sind, beschlossen, innerhalb dreimal vierzehn Tagen in Waldsee. Der von Ellhofen hat gleichzeitig eine andere Kundschaft zu veranlassen, mit von ihm unabhängigen Leuten. Tut er das nicht rechtzeitig, dann soll das die Fainäggin mit anderen unabhängigen Leuten tun. Für zwei Güter wird die Fainäggin an Tölzer von Schellenberg als den Lehenherrn gewiesen. Beide Teile erhalten Urkunden. Es siegeln Hans der Truchsess zu Waldburg, Heinrich Vogt vom Leupolz und Diepolt Gräter.
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Original im Fürstlich Waldburg-Wolfeggischen Gesamtarchiv in Wolfegg n. 26.