Er habe ihn mit 14 Malter Spelz und 10 Malter Haber Neudinger Mass ausgestattet, aus dem Laienzehnt im Hüfinger Bann, genannt der Herrenzehent, doch mit der Bedingung, dass der Altar ein ewiges Kirchenlehen bleibe und das Patronatsrecht jenem gehöre, der dann die Herrschaft über Hüfingen besitze, und dass der Patronatsinhaber den Altar, wenn unbesetzt, rechtzeitig wieder besetze. Er bittet den Bischof, diese Stiftung zu bestätigen.
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Original im Fürstlich Fürstenbergischen Archiv Donaueschingen, derzeit nicht greifbar.