Sie sollen jährlich von den Gütern den Heiligen und dem Gotteshaus einen Malter Haber nach Hubgeldsrecht und vier Schilling Konstanzer Heugeld entrichten, die man jährlich an den Bannschatz geben soll. Vorbehalten sind dabei die Rechte der Heiligen zu Legau wie von anderen Gütern, die dahinter und davor liegen. Es siegeln Hans und Heinrich von Schellenberg.
______________
Original im Stadtarchiv Leutkirch Fasc. 419 b.