Die Summe soll vom Datum der Urkunde bis ein Jahr nach dem kommenden St. Gallustag (16. Oktober) zur Hälfte, im darauffolgenden Jahr ebenfalls zur Hälfte in bar oder in guten liegenden Pfändern gezahlt oder sichergestellt werden, sodass auch die Verzinsung gewährleistet bleibt. Für die Abmachung verbürgen sich neben dem Aussteller Tölzer von Schellenberg und Johann Truchsäss von Waldburg, Uotz von Königsegg der Ältere, Diepolt von Lautrach, Ulrich von Ebersberg, Ulrich von Königsegg, Walter von Königsegg und Hans von Schellenberg von Lautrach. Die Bürgen sollen auf Mahnung mit ordentlichen Pferden Geiselschaft leisten. Märk von Schellenberg soll die Bürgen entladen und wenn sie ausfallen, ersetzen. Es siegeln Märk von Schellenberg und die Bürgen.
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Original im Stadtarchiv Ravensburg n. 4588.