Jakob von Rinpach, Landrichter auf Leutkircher Heide, aus Gewalt des Römischen Kaisers und aus Gnade des Grafen Ulrich von Helfenstein Landvogt in Oberschwaben, und Junker Hansen des Truchsessen von Waldburg verkündet, dass vor ihn kam, als er öffentlich im Landgericht sass, Konrad der Huber, Ammann von Kisslegg von Marquard IV. („Märken“) von Schellenberg mit seinem Fürsprechen und gab Märken von Schellenberg das Gut zu Matzenwiller auf, was er da liegendes Gut hatte, es sei Spechten Gut oder wie es genannt ist, ausser dass Claur, die Ehefrau von Huber, aus dem Spechtengut 12 Pfund Konstanzer Münze haben soll für ihre Wiederlage und Heimsteuer.


Alles andere Gut übergab er seinem Herrn, doch mit der Bedingung, wenn Huber das Gut angreifen müsste aus Not, das könne er wohl tun, wenn aber Huber oder seine Kinder aus dieser Ehe fluchtsam würden, eines oder mehr, deren Anteil an dem Gut soll an Märk von Schellenberg fallen ohne Widerrede. Es siegelt der Landrichter.

______________

Original im Fürstlich Waldburg- Wolfeggschen Gesamtarchiv Wolfegg n. 9.