Das tat sie „mit unserer (des Grafen) Hände Gunst und gutem Willen“, da das Eigentum an den genannten Gütern ihm gehörte. Hartmann der Ölmage erklärt sein Einverständnis; der Propst und der Konvent habe ihm dafür fünf Pfund Haller gegeben. Es siegeln Graf Rudolf und Hartmann der Ölmage.
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Original im Stadtarchiv Ulm AV2.