Sie sollen mit zwei Rossen wohlgerüstet mit Harnisch einen Monat ohne alle Kündigung beiderseits dienen, wohin man sie schickt. Wird ihnen von Memmingen acht Tage vor Monatsende nicht gekündigt, und sie dienen einen Tag im folgenden Monat, dann erhalten sie davon den halben Monatssold, ebenso gilt das bei Monatsmitte. Dauert ihr Dienst länger als zwei Monate, dann gelten die gleichen Bedingungen weiter. Jeder erhält pro Monat als Sold siebeneinhalb rheinische Gulden, sonst nichts ausser Schadenersatz bei Feindeinwirkung nach dem Urteil des Hauptmanns, unter dem sie dienen. Werden sie nicht ausgeschickt, dann gilt Memmingen als Dienstort. Der Dienst beginnt am nächsten Donnerstag vor St.Bartholomäustag. Auberli und Jäck Sailer werden in gleicher Weise bestellt wie Märk und Heinrich von Schellenberg. In folgender Weise sind ihre Pferde eingeschätzt Das schwarze Pferd von Marquard von Schellenberg auf 18 rheinische Gulden, das rot "stumpete" Pferd von Heinrich von Schellenberg auf 6 rheinische Gulden.
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Eintrag im Stadtarchiv Memmingen, im Denkbuch n. 2692 fol. 135 b.