Nun haben sie einander eidlich versprochen, dass keiner in seinem Teil einen Bürger oder eine Bürgerin des andern Teils zu Bürgern machen soll, noch ihnen erlauben, Bürger in einer Reichsstadt noch in eines Herren Stadt zu werden. Doch dürfe jeder für sich, seine Leute und Güter Schutz und Dienst suchen, soweit ihn das recht dünke, dabei ausbedungen die Einhaltung des Burgfriedens, den sie laut der Burgfriedensurkunde halten sollen und wollen, volle zehn Jahre. Es siegeln die beiden Grafen und auf ihre Bitten ihre Dienstleute Tölzer von Schellenberg und Wolf von Kallenberg.
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Abschrift im Staatsarchiv Neuburg an der Donau, Vorderösterreich Literalien n. 591, im vorarlbergischen Kopialbuch fol. 61 b.