Hugo hat ihm erlaubt, von den vier letztgenannten Gebieten zwei Jahresnutzungen einzunehmen, am kommenden und am darauf folgenden St. Martinstag (11. November). Wilhelm verpflichtet sich, die Leute nicht höher mit Zinsen und Steuern zu belasten, als Graf Hugo im vergangenen Jahr. Er verpflichtet sich eidlich, die Gebiete zeitgerecht zurückzugeben. Hugo soll die Leute nicht entgelten lassen, wenn sie lieber unter Wilhelm gewesen wären. Hugo soll die zweihundert Pfund Haller von der Stadt Bregenz einnehmen, die Wilhelm vom vorigen und heurigen Jahr zustehen und Wilhelms Schuld samt Zins der Maigerin von Lindau und Konrad von Hof zu Konstanz bezahlen. Es siegeln Graf Wilhelm und auf seine Bitte Graf Heinrich von Montfort-Tettnang, sein Sohn Graf Rudolf und Tölzer von Schellenberg, Heinrich Vogt von Lüpoltz, Heinrich Humpis, Bürger von Ravensburg, Anderlin Werchmeister, Bürger zu Wangen, die mit anderen ehrbaren Leuten dabei waren und die Vereinbarung machen halfen.
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Abschrift im Staatsarchiv Neuburg an der Donau, Vorderösterreich Literalien n. 591, im vorarlbergischen Kopialbuch fol. 37 b.