Bürgermeister, Rat und Bürger der Reichsstadt St. Gallen geben für sich und alle ihre Eidgenossen ihr Einverständnis zum Bündnis der Stadt Feldkirch mit St. Gallen und Appenzell laut der besiegelten Bundesbriefe.


Sie stimmen folgenden Vorbedingungen der Feldkircher zu: Erstens, dass sie der Herrschaft von Österreich ihre Steuern und Nutzungen folgen lassen dürfen, wenn sie wollen. Dann dass die Bundesgenossen alle jetzigen und künftigen Bürger von Feldkirch bei ihren Privilegien, guten Gewohnheiten und Rechten lassen sollen; Gerichte und Ämter sollen die Bürger selbst besetzen, den Bundesgenossen soll in Burg und Stadt keinerlei Befugnis gestattet sein, ausser bei strittiger Ammannswahl, dann sollen St.Gallen und Appenzell das Recht haben, das Amt vorläufig einem Biedermann zu übertragen, bis die Bürgerschaft sich entschieden hat. Über die Zukunft der Burg zu Feldkirch sollen nach der Eroberung beide Partner gemeinsam bestimmen. Die Feldkircher haben sich vorbehalten und es wird ihnen zugestanden, wenn sie den Eidgenossen schwören, dass sie im Walgau und anderswo im vollen Besitze aller ihrer Güter, Häuser und Zinsen und aller ihrer rechtmässigen Schuldforderungen bleiben und darüber verfügen sollen, in allem dem Umfang und dem Recht wie vor dem Krieg, ohne Betrug. Es siegeln die von St.Gallen mit ihrem Stadtsiegel.

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Original im Archiv des Germanischen Museums in Nürnberg, inzwischen Sta. St.Gallen.