Beide Parteien werden zu Freunden gesprochen. Alle Ansprüche und Klagen sollen einem Schiedsgericht von mindestens zehn Räten des Herzogs unter dem Vorsitz nach Wahl des Herzogs entweder des Grafen Hugo von Montfort-Bregenz oder seines Landvogtes, Hofmeisters oder Kammermeisters vorgebracht werden. Das Schiedsgericht soll in Maienfeld spätestens vor St. Bartholomäustag zusammentreten und den Termin mindestens vierzehn Tage vorher verkünden. Bischof Hartmann hat daraufhin die Gefangenen aus dem Oberland freizulassen, über die anderen gefangenen Rhäzünser von Savien, Heinzenberg oder sonst und über die gefangenen Leute von Bischof Hartmann soll vor dieser Tagung verhandelt werden. Bischof Hartmann verbürgt mit 5000 Gulden, dass er den Tag zu Maienfeld besuchen werde und gibt als Bürgen die Räte des Herzogs, nämlich Abt Burkard von Pfäfers, Graf Albrecht von Werdenberg, Herr zu Bludenz, Graf Friedrich von Toggenburg, Graf Rudolf von Werdenberg, Ritter Heinrich Gässler, Vogt zu Feldkirch, Ritter Ulrich von Ems, Vogt zu Rheineck, und Goswin Bäsinger, Vogt zu Sargans, die ihr Einverständnis erklären. Es siegeln Bischof Hartmann, Ulrich Brun von Rhäzüns und sein Sohn Hans, dessen Brüder die Siegel nicht bei sich hatten, Graf Albrecht und Graf Rudolf von Werdenberg, Heinrich Gässler und Goswin Bäsinger.
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Original im Fürst Thurn und Taxis Zentralarchiv Regensburg.