König Wenzel gibt Graf Heinrich von Werdenberg-Sargans-Vaduz die Freiheit, das weder er noch seine Leute oder alle anderen Leute, die seine Grafschaft bewohnen, vor das königliche Hofgericht, das Landgericht zu Rottweil oder vor irgend ein anderes Landgericht oder Gericht gefordert werden können (ius de non evocando und ius de non appellando). Er gibt dem Grafen die Freiheit, in seinen Städten und Schlössern Geächtete aufzunehmen.


______________

Original im Fürst Thurn und Taxis Zentralarchiv Regensburg.