Stirbt Graf Johann ohne Leibeserben, dann soll Ursula dreissig Schilling erhalten, die zur Feste Ortenstein gehören, abgesehen vom Gut, das bei Ortenstein liegt und zum Burgsitz gehört. Stirbt Johanns Gattin ohne Leibeserben, dann haben Ursula und Johann das Recht, die Graftschaft Laax und die Feste Ortenstein mit 4000 Gulden und 100 Mark an sich zu lösen, was die Brüder Annas, Brun und Donat von Rhäzüns, bestätigen.
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Original im Fürst Thurn und Taxis Zentralarchiv Regensburg, Rätische Urkunden.