Der Streit sei jetzt durch sie als Schiedsgericht geschlichtet, da Hermann von Pfersee, seine Söhne Hermann und Heinrich, Sitz und Claus von Buchlun, seine Schwestersöhne, und der Steininbach, sein Blutsverwandter, einen Frieden mit Räten und Gemeinde von Augsburg beschworen, insbesondere mit Nikolaus von Bölan. Alle ihre Absprachen mit Leuten, Dienern und abhängigen Bauern sollen ungültig sein, ebenso jene der Augsburger. Hermann der Alte von Pfersee soll persönlich in Jahresfrist zum Papst reisen oder bis Rom, wenn kein Papst wäre; Heinrich der Sohn Hermanns soll innert Jahresfrist aus dem Lande reisen und ein ganzes Jahr 20 Meilen von Augsburg entfernt sein. Hermann von Pfersee und seine Familie sollen Augsburg, Stadt und Vorstädte meiden bis zur Erlaubnis der Bürgerschaft, weiter soll er als Schadenersatz 100 Pfund Heller bezahlen. Die Güter, die er zu Beginn der Fehde besass, sollen ihm wieder zufallen. Heinrich Ritschart, Berchtold der Räm, Heinrich der Stadtschreiber, Hans der Apotheker und Ulrich der junge Ritschart geloben den Frieden namens der Stadt. Dieser Vertrag wird mit den Siegeln der Genannten, der Bürger Rüdigers des Langenmantels, Konrad des Minners, Werner Gollenhovers und Johann des Portners, ausserdem auf Ersuchen mit jenen des Grafen Konrad von Kirchberg und Marquards von Schellenberg bekräftigt.
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Original im Stadtarchiv Augsburg n. 248.