Er überträgt dem Kloster die Rechte aus dem Nachlass des Genannten, die ihm selbst aus dessen Tod erwachsen sind und verbürgt sich, dass der genannte Rudolf sein Leibeigener war. Zeugen sind Tölzer, Eglolf und Marquard von Schellenberg, Konrad genannt Humpis, Ammann, Konrad genannt Wolfegger, Hermann genannt Regenolt, Bürger in Ravensburg, die Brüder Dietrich von Bermatingen, Dietrich von Neufrach, Mönche in Salem und viele andere Vertrauenswürdige. Marquard der Ältere von Schellenberg bestätigt die Abmachung und siegelt auf Bitten der Parteien mit.
______________
Original im Generallandesarchiv Karlsruhe Abteilung 4 Salem Konvolut 114 Leibesherrschaft.