Graf Hugo von Werdenberg und von Heiligenberg, Landgraf in Oberschwaben, schlichtet einen langen Streit vor dem geistlichen Gericht zwischen Abt und Konvent des Klosters Salem und Heinrich Mädelinch, einem Diener ihrer Kirche wegen seiner Widersetzlichkeit und seines vermessenen unbegründeten Ungehorsams gegen die Amtleute des Klosters, nachdem er exkommuniziert und in Interdikt gekommen war, durch gütliche Vereinbarung.


Heinrich soll als Strafe seiner Widersetzlichkeit eine Mark Einkünfte, geschätzt nach Landsgewohnheit von seinen Besitzungen dem Kloster verschreiben; dies tat er, indem er das volle Eigentum des Gutes "Lamphirswiler" (wohl Lempfriedsweiler) übergab. Weil die Einkünfte dieses Gutes auf 34 Schilling Pfennige geschätzt werden, trat er von seinen Besitzungen in Harrasin 6 Pfennige Einkünfte ab, um die Mark voll zu machen, wobei dem Kloster alle Rechte an Besitz und Person Heinrichs im Leben wie nach dem Tode ungeschmälert sein sollen. Zeugen waren Heinrich Schenk, die Brüder Marquard und Ulrich von Schellenberg, Albert von Kastell, die Ritter, Heinrich genannt Muris, Ammann zu Buchhorn, der Ammann zu Lindau, die Brüder Burkard und Hermann, genannt Vinkin, Bruder Nikolaus, Mönch in Salem und viele andere ehrbare Leute. Es siegelten Graf Hugo von Werdenberg und Abt Ulrich; Heinrich, genannt Mädelinc verbürgte sich unter dessen Siegel.

______________

Eintrag im Generallandesarchiv Karlsruhe im Kopialbuch Abteilung 67 n. 1164 Salem, genannt "Codex Salemitanus", Bd. III S. 115 - 116 n. CV.