Die Schiedsrichter Junker Tölz er von Schellenberg, Junker Heinrich Vogt zum Leupolz, Hartman Echinger von Ulm, Diepolt Gräter von Biberach und Konrad von Hall, Bürger zu Kempten vermittelten, dass er auf alle Ansprüche gegenüber dem Kloster und dessen Leuten verzichtet, so dass sie bei ihm nach Belieben scheren und baden können, ohne ihm verpflichtet zu sein, doch soll das gegenüber künftig erkauften Leuten des Klosters nicht gelten. Tölzer von Schellenberg siegelt mit.
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Original im Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 505 Kloster Schussenried n. 1513.