Die Inhaber obgenannter Höfe dürfen, wenn sie Holz brauchen, in allen Wäldern der Aussteller Holz hauen. Als Gewähren geben sie ihnen den festen Mann Johann Truchsess von Waldburg, Marquard II. (Mark) von Schellenberg von Kisslegg und Konrad den Vastar, die mitsiegeln.
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Original im Haupt Staatsarchiv Stuttgart B 505 Kloster Schussenried n. 537.