Der Offizial des Konstanzer geistlichen Gerichts bestätigt den vom Rektor der Kirche in Oberreitnau, Johann von Schellenberg, am 8. Dezember 1348 ausgesprochenen und in einem Schreiben an den Offizial festgehaltenen Verzicht zugunsten des Abtes von Weissenau auf Leibeigene, die er vordem als Altarleute der Kirche zu Oberreitnau betrachtet hatte, die aber von Abt Burkard von Weissenau durch Muttermagen eidlich überführt wurden.


Die Leibeigenen waren Anna Kintmännin des Stegers Ehefrau, Guta Kintmännin, Heinz des Stegers Ehefrau, beide von Altshausen samt deren Kindern, Nesa Kintmännin, die Kekkin, die Flissmännin und ihre Kinder die Flissmannen und die Lürmin samt Kindern.

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Original im Hauptstaatsarchiv Stuttgart Kloster Weissenau B 523 n. 3515.