Graf Rudolf von Werdenberg bekennt, dass er Ulrich von Gossholz und seinen Erben für seinen dankeswürdigen Dienst zwölf Mark Silber Konstanzer Gewicht schuldig ist. Dafür gibt er ihm als Pfand zwei Pfund Zinsgeld aus dem Gut zu Greckenhof und ausserdem zwei Pfund aus dem selben Gut zu einem rechten Burgsäss (Wohnrecht) zur Burg von Schmalegg um zwölf Mark Silber nach Burgsässgewohnheit.


Dieses Burgsäss kann gelöst werden zu gewohnten Zielen und wohnlichen Tagen. Dann soll er die zwölf Mark anderswo anlegen zu rechtem Burgsäss zur Burg von Schmalegg oder anderswo zu einer Burg des Grafen, die dieser bestimmt. Die Güter sind der Maierhof zu Greckenhof und drei Schupposen, von denen eine Häberling, die andere Kunz Lösch, die dritte Kunz von Brül baut; die kann Ulrich von Gossholz besetzen und entsetzen nach seinem Willen.

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Original im Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 198 Reichsstadt Ravensburg n. 510.