Die erzbischöflichen Richter zu Mainz vidimieren die Urkunde Ludwig des Bayern vom 12. September 1314, mit der dieser dem Erzbischof Peter von Mainz eidlich unter anderem verspricht, Graf Rudolf von Werdenberg-Sargans samt seinen Helfern, die ihn in verbrecherischer Weise gefangen genommen, erpresst und um 8000 Mark Silbers geschädigt hatten, zu zwingen, dem Erzbischof die schuldige Busse und Wiedergutmachung zu leisten. (Lat. Text s. n. 58).


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Original im Hauptstaatsarchiv München, Kaiser-Ludwig-Selekt n. 1.