Papst Clemens V. schreibt an den Erzbischof von Köln sowie die Äbte von Fulda und St. Maria zu den Märtyrern, dass die edlen Männer Rudolf von Werdenberg genannt von Sargans und Wilhelm von Montfort, die Ritter Hermann von Ramungen, Ulrich von Bach, Otto von Suntheyn und Bertold von Stein, die Knechte Ucze von Stozzingen und Ulmer und andere Komplizen den Erzbischof Peter von Mainz, als er noch Bischof von Basel war, gefangen nahmen und seiner Pferde, Tücher, Bücher, silbernen Gefässe und anderer Dinge beraubten und solange im Gefängnis behielten, bis sie von ihm eine Geldsumme und das durch Eid, Bürgen und Urkunden bekräftigte Versprechen erpresst hatten, niemals deshalb gegen sie Klage zu erheben oder eine päpstliche Urkunde zu erwirken. Da diese Taten in der dortigen Gegend, wie versichert wird, allgemein bekannt und unbestreitbar sind, Gott und den Menschen umso abscheulicher, als sie gegen Gottesdiener so hohen Ranges verübt worden sind, befiehlt der Papst, durch öffentliche Exkommunikation und Verhängung des Interdiktes über ihren Aufenthaltsort die Übeltäter zu zwingen, dass sie den Erzbischof und die Bürgen ihrer Bürgschaft entledigen, ihm selbst Wiedergutmachung leisten und mit Empfehlungen zur Kurie kommen, um die Lossprechung zu erlangen; alles Geraubte müssen sie zurückgeben, wenn nötig mit Hilfe der weltlichen Gewalt.
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Original im Hauptstaatsarchiv München, Mainz Erzstift Urkunde n. 406.