Nämlich des Schlosses und der Stadt Kellmünz mit den Patronatsrechten der Kirchen zu Kellmünz und Kettershausen, ihrer Eigengüter zu Günz samt Patronatsrecht in Arlesried, die bisher Heinrich genannt Günzer zu eigen waren, ferner der Vogtei über die Güter und Leute der Klöster St. Ulrich in Augsburg, St. Magnus in Füssen und St. Georg in lsny, der Gemeinden samt Patronatsrechten zu Vorderburg, Akams und Agathazell samt Gütern und Leuten diesseits der Iller gegen Augsburg. Er gestattet, dass sie alles als Lehen zurückerhalten.
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Original im Hauptstaatsarchiv München, Kaiserselekt n. 1066.