Vigilius schenkt seinem Sohn Johannes allen seinen Besitz samt Zubehör u. a. Gross- und Kleinvieh im Sinne des Gesetzes, ausgenommen das Anteilviertel und unter Vorbehalt des Fruchtfzenusses auf Lebenszeit.


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Original im Stiftsarchiv St. Gallen, Bremer Schachtel n. 32.