König Sigmund bestätigt Graf Friedrich von Toggenburg den Besitz des Zolls in Maienfeld, den er von allen Waren beziehen kann, wie es an den Zollstätten zu Vaduz oder Sargans üblich ist. Ausserdem verleiht er seinen Untertanen die Freiheit von fremden Gerichten und gestattet die straflose Aufnahme von Geächteten.
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Gleichzeitige Abschrift im Haus-, Hof- u. Staatsarchiv Wien im Reichsregister Band E fol. 122 b.
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